Ein- und Verkaufsbedingungen Einkauf

Stand: April 2007 Verkauf

Einkauf

1. Annahme und Änderungen
Für unsere Bestellungen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen des Lieferanten verpflichten uns ohne schriftliche Anerkennung auch dann nicht, wenn sie im Angebot oder in der Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung) genannt sind.

2. Bestellung
Lieferungen und Leistungen, die nicht aufgrund schriftlicher Bestellungen ausgeführt sind, werden nicht anerkannt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Vorbehalt
Wir sind zu Änderungen der erfolgten Bestellung jederzeit berechtigt. Ändern sich hierdurch die Kosten des Lieferanten und oder die für die Vertragserfüllung notwendige Lieferfrist, so erfolgt eine angemessene Berichtigung des Kaufpreises und/oder der Lieferfrist. Etwaige Berichtigungsverlangen des Lieferanten müssen vor Durchführung der Änderungen von uns schriftlich genehmigt worden sein.

4. Annullierung
Wir behalten uns vor, die erfolgte Bestellung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu annullieren. Im Falle von Streik oder Aussperrung sind wir berechtigt, die Abnahme bestellter Waren einschließlich der hierauf entfallenden Zahlungen bis zur Beendigung der Kampfmaßnahmen zurückzustellen, ohne dass hieraus Ersatzansprüche hergeleitet werden können. Mit dem Zugang unserer entsprechenden schriftlichen Anzeige ist der Lieferant verpflichtet, die Arbeit einzustellen. Wir Verpflichten uns, den vereinbarten Preis für fertig gestellte und von uns angenommene Ware zu bezahlen sowie dem Lieferanten die Kosten für die teilweise fertig gestellten Gegenstände oder für zur Bestellung bereitgestelltes Rohmaterial zu erstatten. Der Lieferant verpflichtet sich, unsere Anweisungen bez. solcher Gegenstände oder Materialien zu befolgen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

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5. Gefahrentragung
Jede Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware trägt der Lieferant der bis zum Eintreffen der Ware bei uns unbeschadet der Regelung über den Übergang des Eigentums. Verpackung wird nur bezahlt, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde.

 

6. Versand
Der Versand hat unter genauer Beachtung unserer jeweiligen Versandvorschriften zu erfolgen und ist uns am Versandtag anzuzeigen. Sämtliche Versandpapiere müssen unsere Bestellnummer und die komplette Warenbezeichnung enthalten, andernfalls gehen alle entsprechenden Kosten, wie Warenstandsgelder, Umstellungsgebühren und dergl. zu Lasten des Lieferanten. Jeder Sendung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung mit Angabe der Bestellnummer und Warenbezeichnung beizufügen. Überlieferungen sind nicht zulässig.

 

7. Gewährleistung
Der Lieferant übernimmt, wenn nicht anders vereinbart ist, für seine Lieferungen die Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet insbesondere dafür, dass die Lieferung aus dem von uns vorgeschriebenen Werkstoff hergestellt ist und unseren Vorschriften bzw. Zeichnungen entspricht. Der Lieferant ist darüber hinaus verpflichtet, für untaugliche oder schadhafte Ware auch ohne rechtzeitige Mängelrüge auf Anforderung nach unserer Wahl umgehend und kostenlos und frachtfrei Ersatz zu liefern, die Mängel zu beseitigen oder volle Gutschrift zu erteilen. Durch unsere Zahlung werden die Gewährleistung des Lieferanten und unser Recht der Mängelrüge nicht beeinflusst.

8. Schutzrechte
Durch Annahme dieser Bestellung verpflichtet sich der Lieferer, alle Entwürfe, Informationen, Zeichnungen und Konstruktionsdaten im Zusammenhang mit diesem Auftrag geheim zu halten. Gegenstände, die wir in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer entwickelt oder weiterentwickelt haben, dürfen nur an uns geliefert werden.

 

9. Modelle, Werkzeuge
Materialbeistellung Modelle, Zeichnungen, Formen und sonstige Hilfsmittel, die wir stellen, bleiben unser Eigentum. Soweit nicht anders vereinbart worden ist, sind sie uns nach Ausführung des Auftrages unaufgefordert zurückzusenden. Von uns beigestelltes Material bleibt ob in derselben oder veränderten Form, bis zur völligen Rücklieferung oder Bezahlung gleichfalls unser Eigentum. Die Gegenstände sind, solange sie sich im Besitz des Lieferanten befinden, als unser Eigentum zu kennzeichnen, sorgfältig aufzubewahren und vom Lieferanten ohne Kosten für uns gegen Feuergefahr und Diebstahl zu versichern; sie dürfen weder verwertet noch vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Andernfalls haftet uns der Lieferant für den entstandenen Schaden.

 

10. Patente
Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und Verwendung solcher Ware, die nicht nach unseren Zeichnungen oder Angaben hergestellt worden sind, Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

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11 . Lieferung
Fracht einschließlich Verpackung geht zu Lasten des Lieferers. Grundsätzlich beziehen wir Ware 'frei Haus' bzw. Verwendungsstelle.

 

12. Lieferzeit
Die vereinbarten Liefertermine sind, höhere Gewalt ausgenommen, verbindlich. Erkennt der Lieferant, dass er die Lieferzeit nicht einhalten kann, so hat er uns von allen Umständen, welche die Einhaltung der Lieferfrist unmöglich machen, unverzüglich zu benachrichtigen, um uns dadurch rechtzeitig anderweitige Dispositionen zu ermöglichen. Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, Nachlieferungen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

13. Abtretung
Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung sind die Rechte und Pflichten des Lieferers aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragbar.

 

14. Rücktritt
Falls eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Lieferanten eintritt, insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn durch die vorgenannten Umstände die Abwicklung des Vertrages gefährdet erscheint. Die Annahme von Teillieferungen und Teilleistungen nach dem Eintritt eines der obigen Umstände berührt das Recht, den Vertrag im Übrigen zu beenden nicht.

 

15. Verzicht
Ein Verzicht auf eine oder mehrere dieser Bedingungen wirkt nur für den jeweiligen Einzelfall. Die Verbindlichkeit der Bedingungen für frühere oder künftige Aufträge wird hierdurch nicht berührt.

 

16. Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.

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Verkauf

a) Allgemeines
Für alle Geschäfte gelten die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Abänderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abmachungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen
Bestätigung. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht und bedürfen keines schriftlichen Widerspruchs.

 

b) Preisstellung
Sämtliche Angebote, Preise sind Bruttopreise und Lieferzeiten sind freibleibend. Die Preisstellung beruht auf den z. Zt. der Angebotsabgabe maßgeblichen Material-, Lohn- und Frachtkosten. Sollten bis zum Liefertag diesbezügliche Änderungen eintreten, behalten wir uns eine entsprechende Angleichung vor. Ein Auftrag ist erst als angenommen zu betrachten, wenn von uns eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Für die Stornierung eines Auftrages ist in jedem Fall eine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich. Stornierungskosten können erhoben werden.

 

c) Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
Die von uns abgegebenen Preise gelten jeweils ab Lager Berlin, ausschließlich Fracht und Verpackung. Die Wahl des Auslieferungslagers bleibt uns überlassen. Der Versand, als auch etwaige Rücksendungen, erfolgen auf Kosten des Käufers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Empfänger über, sobald die Ware das Lager verlässt, bzw. dem Spediteur oder der Bahn übergeben ist, gem. § 447 BGB. Auch wenn franko, cif, fob etc. verkauft worden ist, gehen etwaige auf dem Transportwege entstandenen Beschädigungen zu Lasten des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf besonderen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Zu Eillieferungen sind wir berechtigt. Falls eine Bruchversicherung abgeschlossen ist, sind etwaige Schäden durch bahnamtliche Bescheinigungen bzw. Tatbestandsaufnahme des Transportinstituts einschließl. Originalfrachtbrief zu belegen, andernfalls wird die Ersatzpflicht abgelehnt. Verpackung, die nach unserem Ermessen notwendig erscheint oder ausdrücklich verlangt wird, wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

 

d) Lieferzeit
Angaben über Lieferzeit beginnen mit der Auftragsbestätigung und enden mit dem Versand der Ware. Verlangt der Käufer nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Änderung des Auftrages, so beginnt eine neue Lieferfrist, und zwar mit unserer Bestätigung der Änderung. Aufträge können nur insoweit geändert werden, als es sich um lagermäßige Ware handelt. Ist bei Mitteilung der Änderung die Ware bereits gefertigt, so dass sie durch uns voraussichtlich kurzfristig nicht anderweitig verwendet werden kann, muss der ursprüngliche Auftrag bestehen bleiben oder der Erwerber hat den vereinbarten bzw. verlangten Preis zu entrichten. Kann eine Lieferfrist oder eine Lieferzeit von uns infolge höherer Gewalt, Kriegsfall, Mobilmachung, innerer Unruhe, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch und sonstiger unvorhergesehener Betriebsstörungen, Verzögerung bei der Beförderung, Importbeschränkungen etc. nicht eingehalten werden, kann der Käufer hieraus keine Rechte ableiten. Der Liefertermin oder die Lieferfrist wird in solchen Fällen angepasst. Haben die Ereignisse ein unüberschaubares Maß angenommen, sind wir zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt, ohne dass der Käufer Ansprüche gegen uns geltend machen kann.

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e) Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss die Zahlung sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug rein netto erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Falle berechnen wir € 10,- pro Mahnung und 8 % Zinsen über den Basiszins seit Fälligkeit, sofern die Firma Mutanox nicht einen höheren Schaden geltend machen kann. Werden versandbereite Lieferungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zu dem vorher vereinbarten Termin abgenommen, so gilt der Tag der Versandbereitschaftsmeldung als Stichtag für die Rechnungserteilung. Die Zurückbehaltung oder die Aufrechnung von Zahlungen bezüglich irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers ist nicht zulässig, sofern sie nicht seitens der Firma Mutanox nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Sollten uns nach Abgang der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die uns veranlassen, unsere ursprüngliche Beurteilung über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zu revidieren, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen.

 

f) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern der Käufer Händler, Industriefirma, Installateur oder Brunnenbauer ist oder zu einer ähnlichen Abnehmergruppe gehört, ist er berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Falle tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinem Abnehmer anzuzeigen. Wir behalten uns ferner das Recht vor, auch unsererseits die Abtretung anzuzeigen. Ein Käufer, der nicht Abnehmer im Sinn der oben genannten Gruppe ist, darf die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht veräußern. Vorbehaltsware kann für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder zur Sicherung übereignet noch verpfändet werden. Der Käufer verpflichtet sich, Vorbehaltsware mit der verkaufsüblichen Sorgfalt zu pflegen und gegen Beschädigungen aller Art, sowie Diebstahl etc. zu schützen bzw. zu versichern. Die Besitzer der Ware, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, sind verpflichtet, uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter an der Vorbehaltsware oder an die im voraus abgetretenen Forderungen zu unterrichten. Handelt es sich um die Pfändung beweglicher Sachen, sind sie verpflichtet, den Gerichtsvollzieher auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und zu verlangen, dass dieser Hinweis in das Pfändungsprotokoll aufgenommen wird. Unbeschadet dieser Verpflichtung haben sie alle zur Abwehr erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.

 

g) Beanstandungen, Gewährleistung
Für Mängel der von Fa. Mutanox gelieferten oder im Ladengeschäft angebotenen Waren haftet die Fa. Mutanox unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Der Käufer ist verpflichtet der Fa. Mutanox ausreichend Zeit zur Feststellung des behaupteten Mangels einzuräumen. Der Anspruch auf Ersatzlieferung kann der Käufer frühestens nach zwei Nachbesserungsversuchen in komplexen und komplizierten Fällen, wie z.B. bei Großprojekten nur nach drei Versuchen verlangen. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. An deren Stellung tritt die Nachbesserung, es sei denn die Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Kann eine Ersatzlieferung nicht vorgenommen werden, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers insbesondere auf Schadensersatz, vor allem für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Das gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung oder positiver Forderungsverletzung hergeleitet werden; der Haftungsausschluss gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der der Fa. Mutanox zurechenbaren Personen. Die Gewährleistungsansprüche müssen vom Käufer, falls dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Hat der Käufer den Mangel offensichtlich selbst schuldhaft verursacht, dann ist ein Gewährleistungsverlangen unstatthaft. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Stellt sich bei unberechtigter Mängelrüge des Käufers nach Überprüfung der verkauften Sache heraus, dass die Ware mangelfrei ist und die Funktionsstörung auf vom Käufer zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ist die Fa. Mutanox berechtigt, eine Überprüfungspauschale in Höhe von € 20 .- bis 40 .- € zu verlangen, wenn nicht im Einzelfall höhere Kosten entstanden sind. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Firma Mutanox am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr.

 

Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher, nicht für Unternehmer

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

MUTANOX GmbH

Hönower Wiesenweg 27
10318 Berlin

fon. +49 30 | 805 799 805
fax. +49 30 | 805 799 801

E-Mail: info@mutanox.de

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn die Lieferung von Waren nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ende der Widerrufsbelehrung

h) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für beide Teile ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

 

MUTANOX GmbH | multi material distribution

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